Garantiebedingungen IGM nástroje a stroje s.r.o.


1. Haftung für Mängel

Der Verkäufer bzw. Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen aus Kaufverträgen (Kauf, Werk etc.) dafür, dass die Ware oder Leistung zum Zeitpunkt der Lieferung mangelfrei ist. Die Haftung umfasst alle Teile (außer Punkt 3) sowie Arbeits-, Transport- und Reisekosten. Etwaige Folgeschäden sind ausgeschlossen.

EU-Verbraucher - Gesetzliche Mängelhaftung für 2 Jahre ab Ausstellungsdatum des Verkaufsdokuments.

EU-Unternehmer - Mängel sind 6 Monate ab Ausstellungsdatum des Verkaufsbelegs gültig. Im Einschichtbetrieb.

Nicht-EU-Verbraucher - Gesetzliche Mängelhaftung nach den Vorschriften des Landes.

Unternehmer außerhalb der EU - Gesetzliche Mängelhaftung nach den Vorschriften des Landes.

2. Freiwillige und zusätzliche Garantie

Die freiwillige Zusatzgarantie ist gegenüber der gesetzlichen Mängelhaftung eine freiwillige Zusicherung, dass die Ware oder Leistung über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus für einen bestimmten Zeitraum mangelfrei bleibt. Die Garantie gilt nur für mechanische Teile (mit Ausnahme von Punkt 3), sie gilt nicht für Arbeits-, Transport- und Reisekosten. Etwaige Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Maschinen und Elektrowerkzeuge
Der Verkäufer gewährt eine Garantie von insgesamt 2 Jahren oder maximal 3000 Betriebsstunden für die Kategorie der professionellen Produktionsmaschinen, 2000 Betriebsstunden für die Kategorie der Handwerker (řemeslník) und 200 Betriebsstunden für die Kategorien Heimwerkermaschinen, für mechanische Teile (außer Punkt 3).
Werkzeuge
Der Verkäufer gewährt eine Garantie von insgesamt 2 Jahren (außer Punkt 3) und für die Sägeblätter von CMT Industrial gewährt der Verkäufer eine "lebenslange Garantie" nur dann, wenn der Käufer nur einen vom Verkäufer autorisierten Service zum Schleifen, zur Reparatur oder zur Wartung in Anspruch nimmt. Die lebenslange Garantie bezeichnet die Lebensdauer des Produkts mit den Originalzähnen, die der Käufer an dem Produkt besitzt, jedoch nicht länger als 2 Jahre ab Produktionsende der Ware. Die Gültigkeit der lebenslangen Garantie gilt nur für Produkte, die im aktuellen Katalog mit einer lebenslangen Garantie gekennzeichnet sind.

Zubehör und Zubereitungen
Der Verkäufer gewährt eine Garantie von insgesamt 2 Jahren (ausgenommen Punkt 3.).
Gebrauchte Ware
Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Mängelhaftungsvorschriften, die für den Verbraucherkäufer in der EU 1 Jahr und für den Käufer Unternehmer in der EU 3 Monate betragen.

3. Ausnahmen von der Mängelhaftung und von der Garantie.

  • Wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung nicht aufgetreten ist.
  • Im Falle von Transportschäden an der Ware (diese Schäden müssen bei Erhalt mit dem Spediteur geklärt werden, alle Sendungen werden versichert verschickt).
  • Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Überlastung entstanden sind (DIY-Klassifizierung, Handwerker, professionelle Produktion).
  • Mängel, die durch unsachgemäßen Einbau, unsachgemäße Inbetriebnahme, unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Lagerung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware entstehen.
  • Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Betriebs- oder Aufstellungsbedingungen (Maschinengrundplatte, Elektroverteilung, Druckluftleitung, Absaugverteiler).
  • Wenn der Mangel durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Gewalteinwirkung (wie Kratzer, Dellen, Verdrehungen etc.) auftritt.
  • Wir haften nicht für Folgeschäden (zB unvorhersehbare Schäden).
  • Für Verschleiß aufgrund des Aussehens und des täglichen Gebrauchs (z. B. Lackschäden, Kratzer etc.) wird keine Haftung übernommen.
  • Für durch Verschmutzung verursachte Mängel wird keine Haftung übernommen.
  • Für Mängel, die durch Nichtbeachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung oder Wartungsanleitung oder durch eine der Bedienungsanleitung widersprechende oder bestimmungsgemäße Verwendung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Für Verschleißteile (zB Lager, Riemen, Segmente, Gewindestangen, Gewindemuttern, Zähne, Zahnräder, Spanbrecher…) sowie Kunststoffteile wird keine Haftung übernommen (z. B. Handgriffe, Klinken, Hebel, Aufkleber, Stopfen, Abdeckungen, Rakel, Antriebsrollen, Gummirollen…).
  • Es wird keine Haftung für Mängel übernommen, die durch Änderungen, Reparaturen, Schärfen und Manipulationen verursacht wurden, die nicht vom autorisierten Personal des Verkäufers oder dem autorisierten Kundendienst oder der Schleiferei des Verkäufers durchgeführt wurden...
  • Für Schäden, die durch Korrosion, Brand- oder Wasserschäden entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Für Mängel, die durch äußere Einflüsse, wie z. B. 2-Phasen-Betrieb, falscher elektrischer Schutz, Unterspannung, Überspannung, Blitzeinschlag ... entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Haftung nach den gültigen Vorschriften des jeweiligen Landes für Motoren, elektrische Schalter / Schalter, elektrische Steuertafeln usw.

4. Verfahren zur Einreichung und Erledigung von Beschwerden

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware und den den Garantieschein (Rechnung, Quittung) oder Garantieschein ersetzenden Kaufnachweis zu liefern oder Daten zur Identifizierung des Kaufvertrages (Käuferidentifikationsdaten, Verkaufsdatum, Bestellnummer etc.) anzugeben. Mit der Ware empfiehlt der Verkäufer auch Materialproben, weitere technische Angaben wie Drehzahl, Vorschub, Materialabtrag, bearbeitete Menge, Werkstückmaterial und andere wichtige Dinge, die das Reklamationsverfahren beschleunigen können.

Der Mitarbeiter des Verkäufers wird den reklamierten Mangel beurteilen und so schnell wie möglich über die Berechtigung der Reklamation entscheiden. Bei einer komplexeren fachlichen Beurteilung kann dieser Zeitraum angemessen länger sein. Der Mitarbeiter erstellt mit dem Käufer einen Reklamationsbericht, in dem das Eingangsdatum, der Inhalt und die voraussichtliche Zeit für die Erledigung der Reklamation angegeben sind, und neben dem Käufer dem Verbraucher, welche Art der Bearbeitung der Reklamation er wünscht.
Nach Prüfung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer über die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich des Datums der Reparatur oder des Austauschs, oder begründet schriftlich die Ablehnung der Reklamation.

Im Falle einer unberechtigten Reklamation erstattet der Käufer dem Verkäufer die Transportkosten der Ware und die Kosten der fachmännischen Begutachtung des Mangels, seiner Lage und eventueller Behebung des Mangels.

Nimmt der Käufer die Ware nach Mitteilung der Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung ab, wird ihm eine Lagergebühr von 5 € ohne MwSt. für die Maschine und 2 € ohne MwSt. für andere Waren für jeden Tag ab berechnet Versenden der Mitteilung an dem Tag, an dem die Ware beim Käufer eingeht. Der Käufer wird immer über die Erledigung der Reklamation in Form einer Benachrichtigung informiert, die über eines der Kommunikationsmittel gesendet wird. Wenn der Käufer die Ware nicht übernimmt, bis die Menge der Lagerung den Preis der reklamierten Ware übersteigt, wird diese Ware zur Bezahlung der Lagerung verwendet.

5. Allgemeine Warnungen

Die Frist für Mängelhaftung und Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Ware durch den Käufer. Wird die Ware nicht persönlich abgeholt, so gilt als Übernahme der Ware der Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer, wenn der Käufer kein Verbraucher ist, und wenn der Käufer ein Verbraucher ist, der Zeitpunkt der Übernahme der Ware vom Beförderer. Geschenke, die völlig kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sind nicht durch Mängelrechte und Garantien abgedeckt.

Nebenabreden können nur schriftlich getroffen werden, mündliche Form ist ausgeschlossen.

Voraussetzung für eine etwaige Mängelhaftung ist die vollständige Zahlung des Kaufpreises und das Erfordernis der strikten Einhaltung der folgenden Vorschriften:

  • Lesen vor der Inbetriebnahme die Betriebsanleitung.
  • Gründliche Entfernung von Konservierungsmitteln.
  • Einhaltung der Transportbedingungen.
  • Sofortige Meldung von Transportschäden.
  • Einhaltung der Lager- und Konservierungsbedingungen.
  • Einhaltung der Einbau- und Verwendungsbedingungen.
  • Beachtung der Bedingungen in der Betriebsanleitung.
  • Einhaltung der Bedingungen in der Pflege- und Pflegeanleitung (insbesondere Intervalle).
  • Verwendung von Originalteilen des Verkäufers.


Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Ware zurückzusenden oder das mangelhafte Teil zu reinigen, sachgemäß zu verpacken und auf seine Kosten an den Verkäufer zu liefern.

Diese Garantiebedingungen treten am 22. Januar 2019 in Kraft und heben die bisherigen Garantiebedingungen vollständig auf.


Die aktuellen Garantiebedingungen können Sie hier im PDF-Format herunterladen.